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FAQs

Eine Liste häufig gestellter Fragen.

MIA heisst „Melde- und Informationsstelle Antiziganismus“ Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und um gemeinsam gegen Antiziganismus zu kämpfen. Die Unterstützung von Antiziganismus-Betroffenen in jedem Lebensbereich hat für uns höchste Priorität.

MIA besteht aus einem Zusammenschluss von Fachleuten mit unterschiedlichen Hintergründen, Erfahrungen und Perspektiven. Wir sind ein diverses Team und legen großen Wert auf Solidarität, Diskretion und Vertrauensaufbau.

MIA gehört zur Zivilgesellschaft, d.h.: Wer hier arbeitet, ist aus Überzeugung mit dabei. Wir leisten durch die Meldung und Dokumentation von Antiziganismus einen Beitrag zu einer Gesellschaft, die Rassismus als Problem anerkennt und dagegen aktiv ist. Wir setzen uns für soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung ein.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir sind hier, um Ihnen zuzuhören.

Antiziganismus ist eine spezifische Form von Rassismus, die sich vor allem gegen Sinti und Roma richtet, aber auch gegen andere Gruppen, wie beispielsweise Jenische und Reisende.

Antiziganismus zeigt sich als Benachteiligung, Diskriminierung und/oder Gewalt gegenüber denjenigen, die von der Dominanzgesellschaft als “Zigeuner” stigmatisiert werden.

Sinti und Roma sind die größte Minderheit in Europa und am stärksten von Antiziganismus betroffen.

Es ist wichtig, Antiziganismus zu erkennen und zu melden, um eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft zu schaffen.

  1. Wer selbst von Antiziganismus betroffen ist.
  2. Wer Antiziganismus mitbekommt, also z.B. Schmierereien entdeckt, Zeug_in antiziganistischer Beleidigungen oder Übergriffe wird.
  3. Wer Betroffene von Antiziganismus berät und unterstützt.

MIA nimmt jede Art von antiziganistischen Vorfällen entgegen. Antiziganismus hat viele Erscheinungsformen, reicht von Diskriminierung, über Beleidigungen, Bedrohungen oder Sachbeschädigungen bis hin zu körperlichen Angriffen. Anders als die Polizei nimmt MIA auch Vorfälle auf, die nicht strafbar sind.

Hier zeigen wir eine Übersicht über mögliche Ausdrucksformen. Im Zweifelsfall gilt aber: Treten Sie einfach mit uns in Kontakt und wir klären das gemeinsam!

 

Diskriminierung 

Benachteiligung durch Einzelpersonen / Unternehmen / Organisationen

Beispiele sind:

    • Die Bedienung im Restaurant wird verweigert
    • Eine Wohnung wird aufgrund des eigenen Nachnamens an demjenigen/derjenigen nicht vermietet
    • Man wird übermäßig häufig vom Sicherheitspersonal in Geschäften kontrolliert

Diskriminierung durch Institutionen / Behörden

Diskriminierung kann auch institutionell stattfinden, wenn sich das Handeln von Institutionen oder Behörden an ungeschriebenen Regeln und Routinen orientiert, die auf negativen Stereotypen und Vorurteilen basieren.

      Beispiele hierfür sind:

    • Racial profiling durch die Polizei
    • Auschlusspraktiken im Bildungsbereich, wie die Empfehlung für eine Förderschule ohne, dass Bedarf besteht
    • Benachteiligungen im Jobcenter oder auf Sozialämtern, wie die Anfrage unnötiger Unterlagen für die Bearbeitung von Anträgen

Beleidigungen 

Diese können sich direkt gegen Personen und Gruppen oder allgemeiner an die Öffentlichkeit richten. Im öffentlichen Bereich wären das antiziganistische Propaganda, etwa in Reden, auf Plakaten, auf Aufklebern, im Internet oder in Form von Schmierereien oder z.B. Fangesängen in Fußballstadien.

Romantisierende Zuschreibungen

Antiziganistische Zuschreibungen können auch vermeintlich „positiv“ und romantisierend sein. Ein Beispiel für romantisierende Zuschreibungen ist z.B. die Behauptung, dass alle Sinti oder Roma musikalisch seien.

Diskriminierende Bezeichnungen

Sehr bekannt ist leider in diesem Zusammenhang die Verwendung der rassistischen Fremdbezeichnung „Z*******“ auf Speisekarten oder auf Informationstafeln.

Auch dies kann bei uns gemeldet werden.

Sachbeschädigung

Als Sachbeschädigung dokumentieren wir Angriffe auf oder Beschädigungen von Orten der Erinnerung an den Völkermord an den Sinti und Roma im NS-besetzten Europa sowie von persönlichem Eigentum, wenn dieses aufgrund seiner wahrgenommenen Verbindung zu Personen, die von Antiziganismus betroffenen sind, ausgewählt wurde.

Darunter fallen Brandanschläge auf Eigentum, bei denen keine Lebensgefahr besteht, oder das Sprühen, Malen oder Schmieren antiziganistischer Slogans oder Symbole an Gedenkorten oder Eigentum von Betroffenen.

Bedrohung

Als Bedrohung werden direkt an eine Person, Gruppe oder Institution gerichtete verbale Angriffe in Form der Androhung von Gewalt oder auch die nonverbale Androhung von Gewalt aufgenommen.

Angriff

Als Angriff werden körperliche Angriffe dokumentiert, die keinen Angriff auf das Leben darstellen und keine schwerwiegenden körperlichen Schädigungen als Folge haben. Darunter fällt auch der bloße Versuch eines physischen Angriffs, z.B., wenn sich der Angegriffene verteidigen kann bzw. rechtzeitig flüchtet.

Extreme Gewalt

Unter extremer Gewalt fassen wir physische Angriffe oder Anschläge, die zu schweren Verletzungen oder zum Tod des Opfers oder der Opfer führen können. Darunter fallen Brandanschläge auf bewohnte Gebäude, Bomben, Schüsse, Entführungen oder Messerangriffe

Nein, die Polizei wird nicht eingeschaltet. MIA teilt keine Vorfälle mit der Polizei, es sei denn, die Person, die den Vorfall meldet, stimmt ausdrücklich zu.

Wenn der Vorfall auch der Polizei gemeldet wurde, informieren Sie bitte auch MIA!

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutz – Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (antiziganismus-melden.de)

Ihre persönlichen Daten sowie die gemeldeten Fälle werden nie an Behörden weitergeleitet.

Bei der Versendung einer Meldung mit Hilfe des Meldeformulars und im Verlauf der Meldungsbearbeitung oder einer eventuellen Beratung, werden die Angaben, die Sie zu ihrer Person und zum Vorfall machen, sowie die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  1. die Erbringung von Beratungsleistungen auf Wunsch;
  2. die Übermittlung an weitere Beratungsstellen auf Wunsch;
  3. die anonymisierte Veröffentlichung des gemeldeten Falls in ausdrücklich bestimmten Medien
  4. die anonymisierte statistische Auswertung des gemeldeten Falls.

Wie wir die entgegengenommenen Vorfälle genau anonymisieren, können Sie hier nachlesen: [Konzept zur Anonymisierung]

Bei einer Meldung mit Hilfe des Meldeformulars wird zwar eine E-Mail-Adresse angefragt, diese brauchen wir aber nur, um Sie zu informieren, wie es mit Ihrer Meldung weitergeht.

Vor allem, wenn ein Beratungswunsch besteht, ist es wichtig, dass wir Sie kontaktieren können, um Ihnen weiterzuhelfen.

Ihre persönlichen Daten werden nicht weitergeleitet.

Ohne die Meldung dieser Fälle bleibt Antiziganismus unsichtbar. Viele Fälle von Antiziganismus werden nicht gemeldet, deshalb zeigen offizielle Statistiken nicht das wahre Ausmaß des Problems.

Das kann dazu führen, dass die gesellschaftspolitische Notwendigkeit der Bekämpfung von Antiziganismus unterschätzt wird und Ressourcen nicht angemessen zugewiesen werden.

Wir verstehen, dass Personen denen Diskriminierung, Benachteiligung und Gewalt widerfahren ist, oftmals aus Scham und Angst nicht über das Geschehen sprechen möchten. Umso mehr bitten wir alle von Antiziganismus-Betroffenen die Fälle zu melden.

Es ist wichtig, Antiziganismus bei MIA zu melden. Dadurch tragen Sie dazu bei, Diskriminierung und Vorurteile gegenüber der Sinti- und Roma-Community zu bekämpfen.

Wir helfen bei der Meldung, die sowohl online als auch persönlich möglich ist und natürlich vollkommen vertraulich behandelt wird.

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