Rechtshilfenetzwerk für Betroffene von Antiziganismus nimmt Arbeit auf
Am 1. April nimmt das Rechtshilfenetzwerk für Betroffene von Antiziganismus die Arbeit auf. Das Netzwerk wird vom Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben von Sinti
und Roma in Deutschland, Dr. Mehmet Daimagüler, gefördert und von der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) umgesetzt.
Ziele des Netzwerks sind der Aufbau eines Anwält*innenpools, der für Betroffene von Antiziganismus ansprechbar ist, sowie die Sensibilisierung der Justiz für Auswirkungen des strukturellen Antiziganismus
auf das Rechtssystem in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden. Darüber hinaus wird eine kostenlose juristische Erstberatung angeboten. Den Selbstorganisationen der Sinti* und Roma* werden juristische
Grundlagenschulungen zur Stärkung der eigenen Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellt.
„In unserer Arbeit erleben wir jeden Tag, wie verbreitet und tief verankert der Antiziganismus bis heute ist und welche Auswirkungen dies auf Betroffene hat. Das Justizsystem ist hier keine Ausnahme. Vielen
Betroffenen fehlt aber auch das Wissen, um sich für ihre eigenen Rechte vor Gericht einzusetzen“, erklärt der MIA-Bundesgeschäftsführer Dr. Guillermo Ruiz.
Das betrifft oft Konflikte mit Vermieter*innen und Arbeitgeber*innen. MIA liegen aber auch Fälle vor, aus denen sich Hinweise auf Antiziganismus im Behördenhandeln ableiten lassen. Dies umfasse Fragen
des Asyl- und Sozialrechts, aber auch des Strafrechts und berühre durch die Verwehrung von Grundrechten mittelbar auch Fragen des Verfassungsrechts, so Dr. Guillermo Ruiz Torres. „Dabei wirkt
es sich nachteilig aus, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG Diskriminierungen durch die öffentliche Hand nicht in den Blick nimmt. Die nächste Bundesregierung ist hier dringend gefordert,
endlich eine Reform vorzunehmen“, ergänzt Dr. Guillermo Ruiz.